FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500,- nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung.
Förderhöhe für selbstständige Betreuungskräfte:
- bei einer Betreuungskraft € 275,- pro Monat
- bei zwei Betreuungskräften € 550,- pro Monat
Quelle: Bundessozialamt
PFLEGESTUFE | PFLEGEBEDARF |
Stufe 1 | mehr als 60 Stunden / Monat |
Stufe 2 | mehr als 85 Stunden / Monat |
Stufe 3 | mehr als 120 Stunden / Monat |
Stufe 4 | mehr als 160 Stunden / Monat |
Stufe 5 | mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflege-Aufwand |
Stufe 6 | mehr als 180 Stunden / Monat und dauernde Beaufsichtigung |
Stufe 7 | mehr als 180 Stunden / Monat und Bewegungsunfähigkeit |
Quelle: §5 Bundespflegegeldgesetz