Förderungen

Julia

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500,- nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung.

Förderhöhe für selbstständige Betreuungskräfte:

  • bei einer Betreuungskraft € 275,- pro Monat
  • bei zwei Betreuungskräften € 550,-  pro Monat

Quelle: Bundessozialamt

PFLEGEGELD

Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Dienstleistungen.
Das Pflegegeld ist ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Es deckt finanziell nicht die gesamten Pflegekosten ab, jedoch ist es mit einer zusätzlichen Förderung möglich die Betreuung leichter zu finanzieren.

PFLEGESTUFEPFLEGEBEDARF
Stufe 1mehr als 60 Stunden / Monat
Stufe 2mehr als 85 Stunden / Monat
Stufe 3mehr als 120 Stunden / Monat
Stufe 4mehr als 160 Stunden / Monat
Stufe 5mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflege-Aufwand
Stufe 6mehr als 180 Stunden / Monat und dauernde Beaufsichtigung
Stufe 7mehr als 180 Stunden / Monat und Bewegungsunfähigkeit

Quelle: §5 Bundespflegegeldgesetz